Im Nieselbergquartier an der Kienbergerstrasse soll seit Jahren ein Betrieb im Sex-Gewerbe in einer Wohnzone geführt werden, ohne dass dafür eine entsprechende Bewilligung vorliegt. Damit wäre auch Wil von einer Entwicklung betroffen, die schweizweit zu beobachten ist: die Verlagerung des Sex-Gewerbes in zonenfremde Wohnliegenschaften. Dies erschwert die behördliche Kontrolle, kann den Schutz der im SexGewerbe tätigen Frauen beeinträchtigen und führt zu einer problematischen Durchmischung von Wohnund Gewerbenutzungen.
Vor diesem Hintergrund wird der Stadtrat um Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:
- Trifft es zu, dass für diesen Betrieb keine Bewilligung vorliegt und eine solche aufgrund des Zonenplans erforderlich wäre?
- Seit wann haben die Behörden Kenntnis von diesem Betrieb, und wie wurden sie darauf aufmerksam?
- Welche Massnahmen wurden nach Bekanntwerden ergriffen? Wurde der Betrieb bis zur allfälligen Erteilung einer Bewilligung untersagt?
- Welche generellen Kontrollen und Mechanismen bestehen seitens der Stadt, um nicht bewilligte Betriebe im Sex-Gewerbe zu erkennen und zu unterbinden?
- Sind den Behörden weitere Sex-Gewerbe auf Stadtgebiet bekannt, die nicht zonenkonform betrieben werden oder aus anderen Gründen keine behördliche Bewilligung haben?
Besten Dank für die Klärung dieser Punkte und eine transparente Darstellung der aktuellen Praxis
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