In den letzten Jahren werden Abstimmungsvorlagen der Stadt Wil vermehrt von externen Kommunikations - und PR-Agenturen begleitet. Bei komplexen Geschäften kann dies die sachgerechte Information svermittlung unterstützen, zugleich stellen sich aber Fragen nach Transparenz, Zweckbindung der eingesetzten Mittel und ihrem Verhältnis zu den klassischen Instrumenten der politischen Meinungsbildung. Politische Meinungsbildung soll primär auf Argumenten und der Qualität der Vorlagen beruhen und nicht auf einem steigenden Einsatz finanzieller Kommunikationsmittel. Zudem verändert der Einsatz externer Profis die Ausgangslage im politischen Wettbewerb, insbesondere gegenüber Parteien, Komitees und Parlamentarierinnen und Parlamentariern mit begrenzten, meist ehrenamtlich erbrachten Ressourcen.
Die Stadt setzt vermehrt auf Mitwirkungsprozesse. Diese können einen wertvollen Beitrag zur Qualitätssicherung , Zielerreichung und Legitimation kommunaler Projekte leisten. Offen ist jedoch, ob und in welchem Umfang dabei bereits Leistungen von Kommunikations - und PR-Agenturen beigezogen werden und wie neutral und resultatoffen diese Prozesse tatsächlich gestaltet sind.
Vor diesem Hintergrund stellen sich grundlegende Fragen hinsichtlich Transparenz, Zweckbindung und Umfang dieser Ausgaben. Insbesondere ist unklar, in welchem Verhältnis sachliche Information, erläuternde Kommunikation und potenziell meinungsbildende Massn ahmen stehen.
Ich bitte den Stadtrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche finanziellen Mittel wurden in den Jahren ab 2021 für externe Kommunikations - und PR-Leistungen im Zusammenhang mit städtischen Abstimmungsvorlagen eingesetzt (aufgeschlüsselt nach Jahr und Vorlage)?
- Nach welchen Kriterien entscheidet der Stadtrat über den Einsatz externer Kommunikations - und PR-Mandate bei Abstimmungsvorlagen der Stadt Wil, und welche internen Richtlinien, Standards oder Weisungen bestehen für deren Einsatz?
- Wie stellt der Stadtrat sicher, dass externe Kommunikations - und PR-Leistungen primär der sachlichen Information und Erläuterung der Vorlagen dienen und nicht auf eine Beeinflussung des Abstimmungsergebnisses oder der Meinungsbildung gerichtet sind – insbesondere im Hinblick auf die Chancengleichheit zwischen den verschiedenen politischen Akteuren (Parteien, Komitees, Verbände etc.)?
- In welchem Umfang werden bei Mitwirkungsprozessen externe Kommunikations - oder PR-Agenturen beigezogen, und welche Anforderungen stellt der Stadtrat an die Ausgestaltung dieser Prozesse, damit deren Neutralität, Resultatoffenheit und Glaubwürdigkeit gewährleistet sind?
Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen. Wir erhoffen uns daraus Transparenz, gleichlange Spiesse in Abstimmungskämpfen, sowie ein zurückhaltender Umgang mit externen Kommunikations - und PR-Leistungen, respektive Kosten.
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